GlücksSpirale-Mittel beantragen
Die Wohlfahrtslotterie GlücksSpirale unterstützt mit ihren Erlösen zahlreiche soziale Einrichtungen und Projekte – auch unter dem Dach des Paritätischen NRW. Mitgliedsorganisationen, die solche Zuschüsse beantragen wollen, erhalten bei der Paritätischen Geldberatung eG Unterstützung bei der Antragstellung und Abwicklung.
Geringer Eigenanteil
Die GlücksSpirale fördert maximal 80 Prozent der Gesamtkosten i.H.v. 10.000 Euro des Projekts/Vorhabens. Nach der Bewilligung wird die erste Hälfte des Zuschusses ausgezahlt, die zweite Hälfte erst nach Einreichung und Prüfung eines Verwendungsnachweises. Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW, die den verbleibenden Eigenanteil nicht alleine stemmen können, haben die Möglichkeit, ein Darlehen der Paritätischen Geldberatung eG zu bekommen.
Fragen?
Mit Fragen zum Thema GlücksSpirale können sich Mitgliedsorganisationen des Paritätischen NRW über die E-Mail-Adresse gluecksspirale@paritaet-nrw.org an das Team der Paritätischen Geldberatung eG wenden.